Casa Marbella

Verkäuferratgeber

Alles, was Sie über den Immobilienverkauf in Spanien wissen müssen

Professionelle Unterstützung für Verkäufer

Ein Schlüssel zum Erfolg im heutigen Markt

Mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Verwaltung und Vermittlung von Immobilientransaktionen empfiehlt Casa Marbella jedem, der den Verkauf einer Immobilie in Betracht zieht, die Dienste eines qualifizierten Fachmanns in Anspruch zu nehmen. Der heutige Immobilienmarkt hat sich erheblich verändert, und ein strategischer, von Experten begleiteter Ansatz ist unerlässlich, um potenzielle Käufer nicht zu verpassen.

In einem dynamischen Markt, der von Preisschwankungen geprägt ist, können sich Immobilienwerte täglich verändern. Die Preisgestaltung ist ein entscheidender Faktor bei jedem Verkauf und muss kontinuierlich an die aktuellen Marktbedingungen angepasst werden. Bei Casa Marbella führen wir laufende Marktforschung und Investitionsanalysen durch, unterstützt durch gezielte internationale Werbekampagnen. Dies ermöglicht es uns, die Nachfrage der Käufer genau abzubilden und jede Immobilie für maximale Sichtbarkeit und Wirkung zu positionieren.

Unser tiefes Verständnis des Costa del Sol-Marktes stellt sicher, dass unsere Kunden von Anfang an eine fachkundige Beratung erhalten. Verkäufer sollten sich vor dem Eintritt in den Verkaufsprozess über wichtige Aspekte bewusst sein – Timing, Preisstrategie und Präsentation sind nur einige der Faktoren, die den Unterschied zwischen einer verpassten Chance und einer erfolgreichen Transaktion ausmachen können.

Mit unserem Team sprechen
Immobilienverkauf in Spanien
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Die Steuerpflicht des Verkäufers in Spanien

Beim Verkauf einer Immobilie in Spanien ist der Verkäufer für die Zahlung der Kapitalertragsteuer (CGT) auf jeden aus dem Verkauf erzielten Gewinn verantwortlich. Diese Steuer basiert auf der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem endgültigen Verkaufspreis.

Kapitalertragsteuer (Impuesto sobre el Incremento de Patrimonio)

Ab dem 1. Januar 2012 wurde der Kapitalertragsteuersatz in Spanien von 19 % auf 21 % angehoben. Dies gilt für nicht in Spanien ansässige Personen, die Immobilien in Spanien verkaufen. (Hinweis: Die aktuellen Sätze können abweichen – Rechts- oder Steuerberater sollten dies anhand der aktuellen Gesetzgebung bestätigen.)

Abzugsfähige Ausgaben

Bestimmte transaktionsbezogene Ausgaben können vom Kapitalgewinn abgezogen werden, sofern sie durch offizielle Rechnungen oder Quittungen belegt sind. Diese abzugsfähigen Kosten können umfassen:

  • Kaufbezogene Steuern (wie ITP oder MwSt.)
  • Notarkosten (beim Kauf und beim Verkauf)
  • Rechts- und Beratungskosten
  • Maklerprovision
  • Grundbuchgebühren
  • Renovierungs- oder Verbesserungskosten (vorbehaltlich Nachweisbarkeit und Zeitpunkt)

Diese Abzüge können den steuerpflichtigen Gewinn und damit den endgültigen zu zahlenden CGT-Betrag erheblich reduzieren.

Wichtiger Hinweis

Es ist unbedingt erforderlich, dass alle abzuziehenden Ausgaben mit offiziellen Quittungen (facturas) belegt sind, damit sie von den spanischen Steuerbehörden anerkannt werden. Wir empfehlen, eng mit einem qualifizierten Steuerberater zusammenzuarbeiten, um eine genaue Berechnung zu erstellen und Ihre Erklärung ordnungsgemäß einzureichen.

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Plusvalía-Steuer

Steuer auf die Wertsteigerung von städtischem Grundstück

Zusätzlich zur Kapitalertragsteuer sind Verkäufer in Spanien in der Regel für die Zahlung der Plusvalía-Steuer verantwortlich, einer Gemeindesteuer, die vom örtlichen Rathaus (Ayuntamiento) erhoben wird. In einigen Fällen kann diese Steuer jedoch als Teil der Verkaufsvereinbarung ausgehandelt und vom Käufer gezahlt werden – obwohl dies weniger üblich ist.

Was ist die Plusvalía?

Die Plusvalía-Steuer basiert nicht auf dem Verkaufspreis der Immobilie, sondern auf der Wertsteigerung des Grundstücks während der Besitzzeit. Sie gilt ausschließlich für den Wert des städtischen Grundstücks, nicht für die darauf errichteten Gebäude oder Verbesserungen.

Wie wird sie berechnet?

Der zu zahlende Betrag wird von der örtlichen Gemeinde festgelegt und basiert auf:

  • Dem Katasterwert des Grundstücks (Valor Catastral del Suelo)
  • Der Dauer des Besitzes der Immobilie durch den Verkäufer
  • Einem von der örtlichen Behörde festgelegten Multiplikator und Steuersatz

Jedes Rathaus wendet seine eigenen Sätze und Berechnungsformel an, was bedeutet, dass der endgültige Betrag je nach Lage der Immobilie und der Besitzdauer des Verkäufers erheblich variieren kann.

Wichtige Hinweise
Der Verkäufer sollte vor Abschluss des Verkaufs eine offizielle Berechnung beim Rathaus oder über seinen Rechtsberater anfordern.
Im Falle eines Verlustes (d. h. wenn die Immobilie für weniger verkauft wird, als sie gekauft wurde) kann die Plusvalía-Steuer angefochten werden oder nicht anwendbar sein, abhängig von aktualisierten Steuergesetzen und Urteilen des spanischen Verfassungsgerichts.
Der Zahlungsnachweis wird in der Regel beim Notar bei der Unterzeichnung der Kaufurkunde oder kurz danach verlangt.

Bei Casa Marbella empfehlen wir, diese Steuerpflicht im Voraus mit Ihrem Anwalt oder Steuerberater zu besprechen, damit sie in der Finanzplanung Ihres Verkaufs korrekt berücksichtigt werden kann.

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Belastungen und Hypothekenlöschung

Bevor eine Immobilie rechtlich auf einen neuen Eigentümer übertragen werden kann, müssen alle bestehenden finanziellen Belastungen – wie Hypotheken oder Lasten auf der Immobilie – vollständig geregelt und bereinigt werden.

Löschung von Hypotheken oder Belastungen

Standardmäßig ist es die Pflicht des Verkäufers, die Kosten für die Löschung aller im Grundbuch eingetragenen Belastungen zu tragen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Dies umfasst:

  • Bestehende Hypotheken
  • Pfändungen oder Lasten für unbezahlte Schulden
  • Sonstige rechtliche Einschränkungen des Eigentumstitels

Der Löschungsprozess muss formell beim Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) eingetragen werden und kann Notar- und Eintragungsgebühren sowie Ablösungskosten beim Kreditgeber umfassen.

Übertragung einer bestehenden Hypothek

(Subrogations-Option)

In einigen Fällen möchte der Käufer möglicherweise die bestehende Hypothek des Verkäufers übernehmen (ein Vorgang, der als subrogación bekannt ist). Dies kann potenziell Einsparungen bei den Einrichtungsgebühren bieten, insbesondere wenn die Hypothekenbedingungen günstig sind.

Wichtiger Hinweis: Käufer, die diese Option in Betracht ziehen, sollten sich sorgfältig mit ihrem Anwalt und Hypothekenberater beraten, da:

  • Die Bank der Übertragung zustimmen muss
  • Der Käufer die finanziellen Kriterien des Kreditgebers erfüllen muss
  • Der Zinssatz, die Rückzahlungsbedingungen und die Konditionen vollständig geprüft werden müssen

Bei Casa Marbella stellen wir sicher, dass alle Belastungen vor der Fertigstellung ordnungsgemäß offengelegt und bereinigt werden. Unser erfahrenes Team arbeitet gemeinsam mit Rechtsexperten, um sicherzustellen, dass die Immobilie mit einem sauberen und klaren Eigentumstitel übertragen wird, wodurch sowohl Käufer als auch Verkäufer volles Vertrauen in die Transaktion haben.

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3 % Einbehalt für nicht in Spanien ansässige Verkäufer

Wenn der Verkäufer kein Resident in Spanien ist, ist der Käufer gesetzlich verpflichtet, 3 % des gesamten Kaufpreises einzubehalten und diesen Betrag zum Zeitpunkt des Verkaufs direkt an die spanischen Steuerbehörden (Agencia Tributaria) zu zahlen.

Dies ist keine zusätzliche Kosten, sondern ein Steuereinbehaltungsmechanismus, der sicherstellt, dass die Verpflichtungen aus der Kapitalertragsteuer (CGT) erfüllt werden.

Zweck des Einbehalts

Der 3-%-Einbehalt dient als Vorauszahlung auf eine mögliche vom Verkäufer geschuldete Kapitalertragsteuer. Er ist eine Schutzmaßnahme, um zu verhindern, dass Verkäufer ihren steuerlichen Verpflichtungen nach dem Verkauf ausweichen.

Steuerliche Abrechnung nach dem Verkauf

Sobald der Verkauf abgeschlossen und die Steuererklärung des Verkäufers eingereicht wurde, wird eines von zwei Ergebnissen eintreten:

  • Wenn kein Kapitalgewinn erzielt wurde oder der einbehaltene Betrag die geschuldete CGT übersteigt, kann der Verkäufer eine Erstattung von den Steuerbehörden beantragen.
  • Wenn die tatsächliche CGT den 3-%-Einbehalt übersteigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Differenz zu zahlen.
Rechtliche Verantwortung des Käufers

Wenn der Käufer diesen 3-%-Einbehalt nicht einbehält und zahlt, kann er persönlich für die unbezahlte Kapitalertragsteuer des Verkäufers haftbar gemacht werden. Daher muss dieser Schritt mit Sorgfalt behandelt werden und wird in der Regel vom Anwalt des Käufers zum Zeitpunkt der Fertigstellung koordiniert.

Bei Casa Marbella stellen wir sicher, dass alle Parteien vollständig über ihre steuerlichen Verpflichtungen informiert sind. Wir arbeiten eng mit vertrauenswürdigen Rechts- und Steuerfachleuten zusammen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen – einschließlich des 3-%-Einbehalts – ordnungsgemäß ausgeführt werden und sowohl Käufer als auch Verkäufer vor künftiger Haftung geschützt sind.

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Unser Service für den Verkauf Ihrer Immobilie

Bei Casa Marbella sind wir bestrebt, unseren Kunden beim Verkauf ihrer Immobilie ein nahtloses, sicheres und höchst persönliches Erlebnis zu bieten. Unser Team bietet umfassende Unterstützung während des gesamten Verkaufsprozesses, mit dem Fokus auf Klarheit, Professionalität und mehrsprachigen Service.

Mehrsprachige Betreuung

Wir bearbeiten Anfragen und bieten Kundenbetreuung in sechs Sprachen: Spanisch, Englisch, Deutsch, Französisch, Türkisch und Arabisch – damit sich unsere Kunden sicher und verstanden fühlen, egal woher sie kommen.

Finanzielle & rechtliche Unterstützung
  • Wir vermitteln professionelle Finanzierungslösungen, die auf die Bedürfnisse jedes Kunden zugeschnitten sind.
  • Wir bieten umfassende rechtliche und steuerliche Beratung, basierend auf jahrelanger Erfahrung und Partnerschaften mit angesehenen lokalen Anwälten und Steuerexperten.
  • Wir arbeiten nicht ausschließlich mit einem bestimmten Anwalt zusammen und gewährleisten so Unparteilichkeit – empfehlen jedoch gerne qualifizierte Experten entsprechend Ihrer bevorzugten Sprache und Ihren rechtlichen Bedürfnissen.
Vollständige Verkaufsvorbereitung

Ab dem Moment, in dem Sie sich entscheiden, Ihre Immobilie bei uns zu inserieren, kümmern wir uns um alles:

  • Vorbereitung und Dokumentation des Verkaufs
  • Koordination mit Rechts- und Notarbüros
  • Strategisches Marketing und Reichweite über unsere Netzwerke
  • Unterstützung bei der Präsentation der Immobilie und bei Besichtigungen

Nach Abschluss des Verkaufs unterstützen wir Sie weiterhin durch:

  • Übertragung von Versorgungsverträgen (Strom, Wasser, Internet usw.)
  • Benachrichtigung der Eigentümergemeinschaft über den Eigentümerwechsel
  • Einrichtung von Lastschriftmandaten für die Bequemlichkeit des neuen Eigentümers
Vertrauenswürdiges Netzwerk von Fachleuten

Wir können Sie mit den zuverlässigsten und professionellsten Dienstleistern in Kontakt bringen, darunter:

  • Anwälte und Rechtsberater
  • Notare
  • Bauunternehmer und Renovierungsfachleute
  • Architekten, Innenarchitekten und mehr

Alle sorgfältig ausgewählt auf Basis von Leistung, Vertrauen und Kundenzufriedenheit.

Persönliche Beratung

Wir beraten gerne jeden Eigentümer, der erwägt, seine Immobilie bei Casa Marbella zu inserieren. Wenn Sie mit einem unserer erfahrenen Fachleute sprechen möchten oder Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, laden wir Sie ein, uns direkt zu kontaktieren.

Ihre Sicherheit und ein erfolgreicher Verkauf sind unsere obersten Prioritäten.

Bereit, Ihre Immobilie zu verkaufen?

Unser Team bei Casa Marbella begleitet Sie durch jeden Schritt des Verkaufsprozesses – von der Preisstrategie und der rechtlichen Compliance bis zum Abschluss und darüber hinaus. Lassen Sie uns Ihnen helfen, das beste Ergebnis für Ihre Immobilie zu erzielen.

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